Tankstellenanwalt | Ausgleichsanspruch für Tankstellenpächter | Dr. Clemens Pichler | Tel: 01/51 30 700 | Fax 01/51 30 777 | office@tankstellenanwalt.at

Erklärung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Dr. Clemens Pichler nicht der einzige auf Tankstellenrecht bzw. Ausgleichsanspruch spezialisierte Rechtsanwalt (m/w) in Österreich ist.
  

Ausgleichsanspruch für Tankstellenpächter


Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Vertretung von Tankstellenpächtern in Sachen Ausgleichsanspruch gegen Mineralölkonzerne. Wir vertreten österreichweit zahlreiche ehemalige Pächter einer Tankstelle und bieten sowohl in Wien als auch in Dornbirn/Vorarlberg eine kostenlose Erstberatung für Tankstellenpächter an.

Bei der Beendigung des Tankstellenvertrages (Pachtvertrages) kann der Tankstellenhalter einen Ausgleichsanspruch für seine Tankstelle bis zur Höhe einer Jahresbruttoprovision für das Treibstoffgeschäft, das Shop-Geschäft und auch für das Waschgeschäft (Folgegeschäft) erhalten. Dies. Dieser Ausgleichsanspruch soll zum einen eine Ablöse für die aufgebauten Geschäftsbeziehungen und Stammkunden darstellen, zum anderen den Verlust von zukünftigen Provisionen des Tankstellenhalters ausgleichen.

Damit der Tankstellenpächter jedoch letztlich seinen Ausgleichsanspruch von der Mineralölgesellschaft erhält, sind einige juristische Hürden zu beachten.

 

 

Wir bieten:

-       kostenlose Erstberatung für Tankstellenpächter

-       österreichweite Vertretung gegen Mineralölkonzerne

-       umfassende Aufklärung über Chancen und Risiken von Prozessen

-      ständige, schnelle und offene Information an unsere Mandanten während der gesamten                    Mandatsführung

-       absolute Kostentransparenz

  

 

Wir vertreten in Sachen Ausgleichsanspruch ausschließlich auf der Seite der Tankstellenpächter und sind für Mineralölkonzerne weder beratend, noch vertretend tätig!