Shop-Geschäft – Berechnung des Ausgleichsanspruchs

Bemessungsgrundlage:

Der Tankstellenshop wird regelmäßig als Eigenhändler geführt. Der Pächter erhält hierfür keine Provisionen. Es wird deswegen auf die Handelsspanne (Differenz zwischen Netto-Verkaufspreis und Einstandspreis) zuzüglich allfälliger Sondervergütungen bei der Berechnung des Ausgleichsanspruch abgestellt.

Atypische Kosten:

Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruches sind Kosten die ein „normaler“ Handelsvertreter nicht hat in Abzug zu bringen (atypische Kosten). Darunter fallen jene Kosten, die mit der Betreuung des Shops und der Lagerhaltung verbunden sind, wie Pacht, anteilige Energiekosten, kosten für die Abfallentsorgung oder Versicherungskosten, sowie ein Teil der Personalkosten (Anteil der Arbeit die für Lagerhaltung und Warenbetreuung verbunden sind).

Stammkundenanteil:

Auch hier wird wieder auf den jeweiligen neu geworbenen Stammkundenanteil abgestellt. Rechte Seite: Eingabefeld, dahinter %

Prognosezeitraum:

Auch hier wird in der Regel wieder auf vier bis fünf Jahre abgestellt.

Abwanderungsquote:

In der Regel wird von einer jährlichen Abwanderungsquote der Stammkunden von 10-20% pro Jahr ausgegangen. Beim gegenständlichen Formular wird die degressive Berechnungsvariante verwendet.

Abzinsung:

Üblicherweise wird zwischen 2% bis 5% veranschlagt.

Verwaltungsanteil:

Dem Tankstellenpächter wird auch hier noch ein Verwaltungsanteil abgezogen. In der Regel liegt der Abzug für die verwaltende Tätigkeit zwischen 5% bis 10%.

Konjunkturzuschlag:

Mitunter wird bei Handelsvertretern bzw. Tankstellenpächtern ein Konjunkturzuschlag zugesprochen. Dies bedeutet, dass die wirtschaftliche Lage sich in den nächsten Jahren tendenziell eher verbessert und bei den Provisionsverlusten sohin zu berücksichtigen sind. Ein Konjunkturzuschlag bewegt sich in der Regel zwischen 5% bis 10%.

Billigkeitsabschlag:

Auch hier wird dem Richter ein gewisser Ermessensspielraum zugestanden um auf den jeweiligen Einzelfall eingehen zu können. In der Regel beträgt der Billigkeitsabschlag zwischen 10% bis 50%.

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