Ausgleichsanspruch

Rechtsgutachten zum Ausgleichsanspruch

Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema Ausgleichsanspruch des Tankstellenpächters und der Berechnung seines Ausgleichsanspruchs.

Wir haben bereits in zahlreichen Verfahren und Verhandlungen bezüglich des Ausgleichsanspruch erfolgreich geführt. Auf Grund unserer Erfahrung können wir berechnen, in welcher Höhe der Zuspruch eines Ausgleichsanspruchs in einem Gerichtsverfahren  zu erwarten wäre. Wenngleich der Ausgleichsanspruch immer eine Entscheidung des Einzelfalls darstellt, können wir eine Bandbreite ermitteln, was als realistisch zu betrachten ist.

Auch können wir einschätzen, welche Risiken in einem Verfahren bestehen. Es macht natürlich einen Unterschied, ob bereits der Ausgleichsanspruch dem Grunde nach strittig ist oder nicht. Gerade bei der Frage, ob überhaupt eine ausgleichsanspruchswahrende Beendigung vorliegt, inwiefern der Mineralölkonzern auch zukünftig von den neu gewonnen Kunden profitieren kann (etwa bei Tankstellenschließung oder Verkauf) oder wieviel Stammkunden auf Grund der kurzen Vertragsdauer überhaupt geworben wurde, ist das entsprechende Risiko mit einzukalkulieren.

In unseren Rechtsgutachten wird die aktuellste Rechtsprechung zum Tankstellenrecht mitberücksichtigt. Wir verfügen auch über zahlreiche von uns erwirkten Urteile die gar nicht veröffentlicht wurden, die aber gerade für Ihren Fall entscheidend sein können.

Nachdem von uns die realistische Höhe eines Ausgleichsanspruchs berechnet wurde, kann unter zugrundelegung des Prozessrisikos häufig bereits eine außergerichtliche Lösung gefunden werden. Der überwiegende Teil der von uns vertretenen Mandanten kommt durch einen Vergleich zu seinem Ausgleichsanspruch.

Mit einem solchen Rechtsgutachten können dann (wenn gewünscht auch direkt) Vergleichsgespräche geführt werden, sodass mitunter gar kein Prozess notwendig ist.

Gerne stehen wir Ihnen für Gutachtensaufträge zur Verfügung.

Was ist eigentlich der Ausgleichsanspruch?

Dem Tankstellenpächter soll bei Beendigung seines Vertrages ein Ausgleich dafür zukommen, dass die Mineralölvertriebsgesellschaft auch nach Beendigung des Vertrages von den gewonnenen Stammkunden profitiert.
Schließlich tanken die Stammkunden weiter bei der Tankstelle, der Tankstellenpächter erhält jedoch keine Provision mehr. Die Geschäfte mit den Stammkunden schließt nun der Nachfolgepächter ab.

Wofür bekommt man einen Ausgleichsanspruch?

Selbstverständlich steht ein Ausgleichsanspruch für den Treibstoffverkauf zu. Dies bereits dann, wenn der Pächter die Tankstelle offen und betriebsbereit hält.
Häufig kann der Tankstellenpächterauch einen Ausgleichsanspruch für das Waschgeschäft bekommen. Die Provisionen für das Waschgeschäft können bei der Berechnung des Ausgleichsanspruches mitberücksichtigt werden.
Dasselbe trifft für den Tankstellen-Shop zu. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Gestaltung des Shops durch den Mineralölkonzern und Bezugsquellen der Ware vom Mineralölkonzern vorgegeben werden. Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs wird hier die Handelsspanne des Pächters herangezogen.

Wie hoch ist der Ausgleichsanspruch?

Die Höhe des Ausgleichsanspruchs hängt natürlich davon ab, wie groß die Vorteile des Mineralölkonzerns nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind. Als Höchstbetrag des Ausgleichsanspruchs ist eine Jahresvergütung vorgesehen.
Bei der Berechnung der Jahresvergütung sind alle Provisionen und sonstigen Vergütungen zu berücksichtigen, die der Tankstellenpächter erhalten hat.
Für die Berechnung des Ausgleichsanspruches gibt es mehrere Formeln. Eine definitive Klarstellung durch den Oberste Gerichtshof (OGH), welche Formel anzuwenden ist und welche nicht, gibt es bis jetzt noch nicht. Dennoch müssen bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruches bestimmt Kriterien (Höhe der Provisionen, Stammkundenanteil, Abwanderungsquote etc.) berücksichtigt werden.
Darüber hinaus wird regelmäßig noch ein sogenannter „Billigkeitsabschlag“ abgezogen. Dabei sollen Faktoren berücksichtigt werden, die dem Mineralölkonzern zugeordnet werden, wie etwa Lage der Tankstelle, Sogwirkung der Tankstellenmarke, Zustand der Tankstellenanlage, aber auch Faktoren, die dem jeweiligen Tankstellenpächter zuzuordnen sind, wie etwa Service und Freundlichkeit oder Sauberkeit.

Wann steht mir der Ausgleichsanspruch für meine Tankstelle zu?

Der Ausgleichsanspruch steht nur bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zu. Der Tankstellenpächter erhält jedoch keinen Ausgleichsanspruch, wenn er selbst grundlos gekündigt hat,  oder, wenn der Mineralölkonzern den Tankstellenpächter aus wichtigem, von ihm verschuldeten Grund ihm gekündigt hat.
Bei einer „fristlosen Kündigung“ durch den Mineralölkonzern liegt die Beweislast für diesen wichtigen und vom Tankstellenpächter verschuldeten Grund beim Mineralölkonzern. Kann dieser Nachweis vom Mineralölkonzern nicht erbracht werden, besteht grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch.
Wird also die Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Tankstellenpächter angestrebt, empfiehlt sich jedenfalls eine einvernehmliche Beendigung des Vertrages.

Gibt es eine Rechtsschutzversicherung für den Ausgleichsanspruch?

Ja. Viele Rechtsschutzversicherungen bieten spezielle Produkte für Tankstellenpächter an. Zwar besteht ein Kostenersatzanspruch gegen den Mineralölkonzern bei Prozessgewinn, dennoch ist es angenehmer, sich keine Sorgen um die anlaufenden Gerichts- und Verfahrenskosten machen zu müssen, wenn eine Rechtsschutzdeckung besteht. Bei den meisten Versicherungen besteht jedoch eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten. Aus diesem Grund raten wir jedenfalls zum rechtzeitigen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

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