Individuelle Honorarvereinbarung

Wir bieten eine kostenlose Erstberatung für Tankstellenpächter.

Sofern nicht ohnedies eine Rechtsschutzversicherung für die Geltendmachung des Ausgleichsanspruches besteht, kann mit Dr. Pichler eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden. Bei einem Prozessgewinn des Tankstellenpächters sind die Kosten vom Mineralölkonzern zu ersetzen. Es besteht die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung auf Basis des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG), den allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK) oder nach Stundensatz zu treffen.
Wir bieten eine kostenlose Erstberatung für Tankstellenpächter.

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Pichler Rechtsanwalt GmbH

Marktstraße 33, 6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 200444
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