Wir empfehlen eine Rechtsschutzversichung.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für die Geltendmachung des Ausgleichsanspruches. Häufig ist gerade dieser wichtige Bereich nicht mitversichert. Klären Sie Ihre Rechtsschutzversicherung dringend rechtzeitig mit Ihrem Versicherungsmakler ab. Üblicherweise bestehen Wartezeiten zwischen drei bis sechs Monaten.

Wenn Sie einen Tankstellenrechtsschutz für den Ausgleichsanspruch abgeschlossen haben, steht Ihnen auch das gesetzlich verbriefte Recht auf freie Anwaltswahl  (§ 158k VersvG) zu. In einem derart komplexen Verfahren empfehlen wir unbedingt einen auf Tankstellenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu mandatieren, der über die entsprechende Erfahrung in solchen Fällen verfügt.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können wir Sie österreichweit vor allen Gerichten vertreten und sind auch Besprechungen in allen Bundesländern möglich.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir natürlich auch kostenlos die Deckungsanfrage für Sie.

Das aktuelle Formular für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bei der Zürich Versicherungs AG finden Sie hier. Diese wird von uns grundsätzlich empfohlen. Sofern Sie Fragen zur Streitwertobergrenze haben, können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren. Anhand Ihrer eurodata oder der GuV-Rechnung können wir die Höhe Ihres Ausgleichsanspruches und die damit verbundene notwendige Streitwertobergrenze einschätzen.

ACHTUNG: Nicht jede Tankstellenrechtsschutzversicherung deckt auch Streitigkeiten bezüglich Ausgleichsanspruch. Sofern Sie sich nicht sicher sind, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Wir hatten bereits einige Fälle, in denen der Versciherungsmakler „falsche“ Versicherungen empfohlen hat und letztlich eine Deckung von der Versicherung verweigert wurde.

Bitte bedenken Sie, dass eine Wartefrist (bis zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung!) eingehalten werden muss, damit eine Deckung erteilt wird.

Kontaktieren Sie uns

Pichler Rechtsanwalt GmbH

Marktstraße 33, 6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 200444
Fax: +43 5572 200444-2
E-Mail: office@anwaltskanzlei-pichler.at