Verkauf der BP Tankstellen in Österreich – Was Tankstellenpächer jetzt wissen müssen
Der geplante Verkauf des gesamten BP-Tankstellennetzes in Österreich sorgt für Aufsehen. Über 260 Tankstellen sollen laut Medienberichten den Besitzer wechseln. In solchen Fällen erhalten Pächter oft neue Tankstellenverträge vom Käufer. Wer diese nicht unterschreibt, riskiert die Kündigung. Doch es gibt einen entscheidenden Vorteil: Als Tankstellenpächter haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich gemäß § 24 HVertrG, wenn Sie über Jahre einen festen Kundenstamm aufgebaut haben. Informieren Sie sich, welche Szenarien Sie erwarten, wie Sie Ihren Ausgleichsanspruch sichern und warum sich eine rechtliche Beratung lohnt.
Tankstellenverkauf der BP
Beim Verkauf eines Tankstellennetzes gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
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Share-Deal: Der Käufer erwirbt die Anteile (Shares) an der BP-Gesellschaft, die das Tankstellennetz betreibt. Ihr bestehender Tankstellenvertrag bleibt formal unverändert. Im Grunde ändert sich nur der Eigentümer der Gesellschaft. Teilweise zu Beginn das Vertragsverhältnis zu denselben Bedingungen fortgesetzt. In weiterer Folge kommt es aber häufig zu neuen Tankstellenverträge für die Pächter. WEr nicht unterschreibt wird in der Regel gekündigt, da ein neues Vertriebssystem etabliert werden soll, häufig auch unter einem neuen Markennamen.
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Asset-Deal: Hier kauft der neue Eigentümer die Vermögenswerte (Assets) wie Grundstücke, Tanks, Zapfsäulen oder Shops. Die bisherige Gesellschaft bleibt beim alten Eigentümer, während die Tankstellen „einzeln“ an den Käufer übergehen. In der Praxis bedeutet dies häufig, dass die bisherigen Verträge aufgekündigt und neue Pachtverträge mit dem Käufer abgeschlossen werden.
Der Unterschied kann für Pächter erheblich sein. Bei einem Asset-Deal kommt es öfter zu einer Kündigung oder deutlichen Veränderungen im Vertrag. Genau dann sollten Sie Ihre Rechte im Auge behalten und prüfen, ob Ihnen ein Ausgleichsanspruch zusteht, was bei einer Kündigung durch die Mineralölgesellschaft grundsätzlich die Ausgangslage im Sinn des § 24 HvertrG ist.
Werden Sie bzw. ihr Tankstellenvertrag (Franchisevertrag) infolge eines Tankstellenverkauf von der BP oder dem neuen Eigentümer gekündigt, steht ihnen dem Grunde nach ein Ausgleichsanspruch zu, sofern Sie den Betrieb über längere Zeit geführt und einen Stammkundenstock aufgebaut haben und diese Stammkunden weiter nutzbar bleiben. Letztlich spiegelt sich ja gerade der Wert einer Tankstelle darin, was mit dem aufgebauten STammkundenstock zukünftig zu verdienen ist (Unternehmervorteile).
Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG: Ihr Recht als Tankstellenpächter
Der Ausgleichsanspruch ist ein wichtiges Instrument, das den Wert Ihres Stammkundenstocks schützt. Er soll jene Anstrengungen honorieren, die Sie in den Jahren Ihrer Pacht investiert haben. Nach der Beendigung soll dieser Wert, den sie für die Mineralölgesellschaft geschaffen hat nicht einfach verschwinden, sondern eben augeglichen werden. Die Höhe richtet sich nach zahlreichen Faktoren, wie Stammkundenquote, Prognosezeitraum, Abzinsung, Abwanderungsquote und natürlich auch Billigkeitsgründen.
Wichtig zu wissen: Sie müssen den Anspruch aktiv geltend machen, jedenfalls binnen 12 Monaten ab Vertragsbeendigung. Hier empfiehlt sich eine genaue Dokumentation Ihrer Umsatzzahlen, Kundenfrequenzen sowie von Werbemaßnahmen. Je klarer Sie belegen können, wie sehr Sie zur Kundenbindung beigetragen haben, desto besser stehen Ihre Chancen auf einen fairen Ausgleich. Daher ist es ratsam, frühzeitig externe Beratung hinzuzuziehen, um keine Fristen zu versäumen und alle Belege vollständig vorzulegen.
Szenarien bei neuen Tankstellenverträgen
Wenn der neue Eigentümer des BP-Tankstellennetzes auf Sie zukommt, haben Sie im Wesentlichen drei Optionen:
1. Neuen Vertrag unterschreiben: Sie nehmen das neue Angebot an und führen die Tankstelle unter den vom Käufer vorgegebenen Bedingungen weiter. Hier sollten Sie Details zum Sortiment, zu Provisionen und zum Werbebudget verhandeln.
2. Neuen Vertrag ablehnen: Sie verweigern die Unterzeichnung, worauf der neue Eigentümer erfahrungsgemäß den alten Vertrag kündigt. Dadurch endet das Pachtverhältnis, und Sie können Ihren Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG geltend machen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
3. Neu verhandeln: Manche Pächter setzen auf eine Nachbesserung des neuen Vertragsangebots. Bleibt der Investor verhandlungsbereit, besteht die Chance, individuellere Konditionen zu erzielen.
In der Praxis kommt es oft vor, dass Tankstellenverträge rasch unterzeichnet werden, ohne gründlich hinter die Kulissen zu blicken. Sie sollten jedoch genau prüfen, welche Pflichten auf Sie zukommen, welche Kosten möglicherweise steigen und ob eine Vertragslaufzeit Sie zu lange bindet. Vor allem sollten Sie berücksichtigen, welchen Wert Ihr aktueller Kundenstamm hat und ob Sie bei einem Ausstieg faire Entschädigung bekommen.
Kostenfreier Zoom-Call: Ihre Fragen, unsere Antworten
Die rechtlichen und finanziellen Aspekte bei einem Tankstellenverkauf sind komplex. Ein Fehler kann erhebliche Folgen für den Ausgleichsanspruch haben. Genau deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren.
Am 10. April 2025. 17.00 Uhr lädt Tankstellenanwalt Dr. Pichler alle interessierten BP-Tankstellenpächter zu einem kostenlosen Zoom-Call ein. Dort erfahren Sie mehr zu den verschiedenen Szenarien und wie man den Ausgleichsanspruch erfolgreich geltend machen kann. Wir erklären, welche Beweise für den Stammkundenstock wichtig sind, was Sie bei Verhandlungen beachten sollten und wie der vermutlich weitere Ablauf beim Verkauf des Tankstellennetzes für die BP-Pächter sein wird.
Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich zu informieren. Unser Ziel ist es, Sie zu stärken, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen – egal, ob Sie den neuen Vertrag unterschreiben oder Ihren Ausgleichsanspruch nutzen möchten. Mit der Teilnahme am Zoom-Call kommt kein Mandatsverhältnis zu Stande.
Melden Sie sich jetzt an, um am 10. April 2025, 17.00 Uhr dabei zu sein. Wir senden Ihnen dann alle nötigen Informationen zum Zoom-Call zu. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr und sichern Sie sich Ihr Recht, bevor sie Ihre Ausgangslage für den Ausgleichsanspruch verschlechtern oder Sie ungünstige Verträge unterschreiben.
Hier gehts zur Anmeldung:
Kontakt:
Tankstellenanwalt Dr. Picher
E-Mail: office@tankstellenanwalt.at
Dornbirn:
Hintere Achmühlerstraße 1a
6850 Dornbirn
Tel: 05572/200444
Wien (Sprechstelle)
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