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Der Ausgleichsanspruch für Tankstellenpächter: Eine rechtliche Analyse Der Ausgleichsanspruch für Tankstellenpächter ist ein komplexes rechtliches Thema, das sowohl Pächter als auch Betreiber von Tankstellen betrifft. In diesem Artikel werden wir Ihnen eine detaillierte Übersicht über den Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG geben. Wir werden die wichtigsten Fakten, rechtlichen Grundlagen und Entscheidungen aufzeigen, um Ihnen bei

Ausgleichsanspruch für Tankstellenpächter: Was Sie wissen müssen

Ausgleichsanspruch für Tankstellenpächter: Was Sie wissen müssen In einem Tankstellenpachtvertrag stellt sich oft die Frage, ob der Handelsvertreter einen wichtigen Grund nach § 22 Abs. 2 HVertrG 1993 verschuldet hat, der dem Unternehmer das Recht zur vorzeitigen Vertragsauflösung gibt. Dieser wichtige Grund kann den Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 3 Z 2 HVertrG 1993 beeinflussen

Ausgleichsanspruch und Eigenkündigung bei fehlender wirtschaftlicher Führbarkeit

Tankstellenpacht und Ausgleichsanspruch: Rechte des Handelsvertreters bei Eigenkündigung Begründeter Anlass für den Ausgleichsanspruch trotz Eigenkündigung Ein begründeter Anlass im Sinne des § 24 Abs. 3 HVertrG ermöglicht dem Handelsvertreter den Ausgleichsanspruch, selbst wenn er den Vertrag eigenständig kündigt. Dieser Anlass kann in jeglichem Verhalten des Unternehmers bestehen, sei es durch Handlungen oder Unterlassungen. Die Anforderungen

Shell-Tankstellen an Stiglechner verkauft – Ausgleichanspruch für den Pächter

Zahlreiche Shell-Tankstellenpächter haben uns kontaktiert. Durch den Verkauf der Shell-Tankstellen an Stiglechner steht eine große Kündigungswelle an. Viele Tankstellenpächter wurden bereits gekündigt und stehen bald ohne Beschäftigung da. Teilweise wurden nicht einmal die Kündigungsfristen eingehalten. Wird ein Tankstellenpächter wegen dem Verkauf gekündigt, steht im ein Ausgleichsanspruch (HVG) zu. Von der Fa. Shell wird häufig versucht,

Prognosezeitraum von fünf Jahren bejaht

In erster Instanz wurde vom Landesgericht ein Prognosezeitraum von 5 Jahren bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenpächters bestätigt. Von der Mineralölgesellschaft wurde dagegen keine Berufung erhoben. Häufig wird von den Mineralölkonzernen eingewendet, dass der Prognosezeitraum kürzer als 5 Jahre sei. In älteren Entscheidungen wird häufig von vier Jahren ausgegangen. Dabei handelt es sich um eine

Tankstellenrechtsschutz – freie Anwaltswahl

Im Versicherungsvertragsgesetz ist ausdrücklich bestimmt, dass man sich bei einer Rechtsschutzversicherung keinen Anwalt vorschreiben lassen muss, sondern sich selbst einen spezialisierten Anwalt aussuchen darf. Der Tankstellenpächter kann also selbst entscheiden, durch wen er sich am besten (unabhängig) vertreten fühlt und diesen Rechtsanwalt beauftragen. Auch eine Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen "freien Anwaltswahl", etwa durch hohe Selbstbehalte,

Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers

Grundsätzlich ist es unerheblich, ob die Tankstelle als Eigenhändler oder im Agenturvertrieb betrieben wird. Im Agenturvertrieb bekommt der Tankstellenpächter eine Provision, beim Eigenhändlervertrieb kauft er den Treibstoff selbst ein und veräußert ihn mit einem (meist vorgegebenem) Aufschlag. Die Mineralölgesellschaft soll durch die Anwendung eines anderen Vertriebssystems nicht die Möglichkeit erhalten, den Ausgleichsanspruch (HVG) dadurch zu

Vortrag für die Wirtschaftskammer

Tankstellenanwalt Dr. Clemens Pichler hat neuerlich für zahlreiche Tankstellenpächter (Fachgruppe der Tankstellenpächter, Wirtschaftskammer) einen Vortrag samt anschließender Diskussion gehalten. Neben den Dauerbrenner Ausgleichsanspruch (HVG-Zahlung) war unter anderem Thema, welche Auswirkungen die Shop-Umstellung im Tankstellenbereich auf das System "Spar" oder "Merkur" in rechtlicher Hinsicht für den Tankstellenhalter bedeutet. Die Teilnehmer konnten konkrete Fragen stellen, die im

Ausgleichsanspruch bei Burn Out

Wird ein Tankstellenvertrag gekündigt, weil die Fortsetzung der Tätigkeit unzumutbar ist, geht der Ausgleichsanspruch (§ 24 Abs 3 HVG) nicht verloren. Ein Tankstellenpächter kündigte seinen Pachtvertrag infolge eines "Burn Out". Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt werden konnte, musste der Pächter Klage einbringen. Vom Mineralölkonzern wurde ein Ausgleichsanspruch bestritten, da überhaupt eine Erkrankung vorliegen würde und