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Erstberatung

Kostenlose Erstberatung in Wien und Dornbirn zum Thema Ausgleichsanspruch.

Kostenlose ErstberatungWir bieten eine kostenlose Erstberatung für Tankstellenpächter an. In einem ersten Gespräch sollen grundsätzlich die Chancen und Risiken des Tankstellenhalters für die Geltendmachung seines Ausgleichsanspruches geklärt werden. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Sprechstelle in Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1a, 6850 Dornbirn (besetzt nur nach Terminvereinbarung). Alternativ dazu können wir Ihnen auch einen Besprechungstermin vor Ort in Ihrem Bundesland anbieten, da wir regelmäßig quer durch Österreich Verfahren führen.   Erstberatung Dornbirn: Tel.: 05572/200 444 Fax: 05572/200 444-2 E-Mail: office@tankstellenanwalt.at
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Wir bieten eine kostenlose Erstberatung in Wien und Dornbirn – auf Wunsch per Videokonferenz.

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