Zahlreiche Shell-Tankstellenpächter haben uns kontaktiert. Durch den Verkauf der Shell-Tankstellen an Stiglechner steht eine große Kündigungswelle an. Viele Tankstellenpächter wurden bereits gekündigt und stehen bald ohne Beschäftigung da. Teilweise wurden nicht einmal die Kündigungsfristen eingehalten.

Wird ein Tankstellenpächter wegen dem Verkauf gekündigt, steht im ein Ausgleichsanspruch (HVG) zu. Von der Fa. Shell wird häufig versucht, diesen so gering wie möglich zu halten. Hier ist besondere Vorsicht geboten, was vorab unterschrieben wird. An von uns vertretene Pächter wurden teilweise auch falsche Information über den Ausgleichsanspruch geteilt.

In einem von uns geführten Präzendenzverfahren gegen die Shell wurde beispielsweise vergleichsweise ein Ausgleichsanspruch von wenigen tausenden Euro angeboten. Dies wurde selbstredend abgelehnt. Im nachfolgenden Gerichtsverfahren wurde in einem Gutachten eines gerichtlich zertifizierten und beeideten Sachverständigen der Ausgleichsanspruch (inklusive Shop- und Waschgeschäft) für 3 Stationen mit netto über EUR 400.000,00 berechnet, wobei zwei dieser Tankstellen nur kurze Zeit (nur ca. 2 und 3 Jahre) geführt wurden.

Praxistipp: Lassen Sie sich nicht mit Einschüchterungsversuchen und Falschinformationen zu einer vorschnellen und allenfalls nicht mehr korrigierbaren Unterschrift bewegen, sondern lassen Sie Ihre Ansprüche vom Spezialisten prüfen.