Im Versicherungsvertragsgesetz ist ausdrücklich bestimmt, dass man sich bei einer Rechtsschutzversicherung keinen Anwalt vorschreiben lassen muss, sondern sich selbst einen spezialisierten Anwalt aussuchen darf.

Der Tankstellenpächter kann also selbst entscheiden, durch wen er sich am besten (unabhängig) vertreten fühlt und diesen Rechtsanwalt beauftragen. Auch eine Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen „freien Anwaltswahl“, etwa durch hohe Selbstbehalte, ist unzulässig.

Derzeit empfehlen wir die Rechtschutzversicherung von der Zürich, da diese aktuell das beste Angebot für Tankstellenpächter bezüglich Ausgleichsanspruch hat.

Gerne stehen wir Ihnen auch kostenlos zur Verfügung, wenn es darum geht, die richtige Versicherungssumme oder Streitwertobergrenze zu wählen.

Auch übernehmen wir im Schadensfall kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.