Jet beabsichtigt das Tankstellennetz in Österreich zu verkaufen. Was bedeutet das für den Ausgleichsanspruch des Pächters?
Phillips 66 will alle Jet-Tankstellen in Österreich verkaufen. Bekommen die Pächter einen Ausgleichsanspruch beim Tankstellenverkauf und auf was ist zu achten?
Tankstellenverkauf bringt immer Ungewissheiten
Wir haben schon sehr viele Pächter im Rahmen eines Verkaufs „ihrer“ Tankstelle an einen anderen Mineralölkonzern beraten. Alle paar Jahre kommt das vor und läuft in der Regel immer nach ähnlichen Mustern ab. Die Tankstellenpächter erfahren in der Regel als letztes vom Verkauf oder aus der Zeitung. Auch bei der Jet dürften einige Pächter von der Medienberichterstattung überrascht worden sein. Wer Käufer ist und wann der Verkauf wirklich über die Bühne geht ist noch ungewiss. In den Medien wird für die Tankstellen in Deutschland und Österreich von einem Verkaufspreis von 3 Milliarden gerechnet. Ob dann wirklich ein Käufer für beide Tankstellennetze auftritt oder ob das österreichische Netz an einen anderen Interessenten verkauft wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls dürften über 160 Jet-Tankstellenpächter in Österreich betroffen sein. Was das wirklich für den Tankstellenpächter bedeutet, ist auch von den Modalitäten des Verkaufs abhängig.
Share-Deal oder Asset-Deal
Grundsätzlich bestehen mehrere Möglichkeiten so ein Tankstellennetz zu verkaufen. Entweder es wird die gesamte Gesellschaft verkauft und der neue Eigentümer kauft sich nur die Anteile an der Gesellschaft (Share-Deal) oder es werden nur die Assets, also die Vermögenswerte wie Betriebsausstattung, Grundstücke, Tanksäulen, Shop, etc. verkauft, die GmbH bleibt aber unverändert beim bisherigen Eigentümer. Beides ist in Österreich schon vorgekommen, beides hat unterschiedlich Auswirkungen für den Pächter.
Bei einem Share-Deal bleibt der abgeschlossene Agenturvertrag oder Tankstellenunternehmervertrag grundsätzlich wie bisher aufrecht. Es ändert sich nur der Eigentümer der Jet Tankstellen Austria GmbH. Das bedeutet, dass im Prinzip auch das Pachtverhältnis wie bisher weitergeführt wird (oder sogar auch so weitergeführt werden muss). Bei Asset-Deal wird in der Regel der „alte“ Tankstellenvertrag aufgekündigt und dann mit einer neuen Gesellschaft ein neuer Tankstellenpachtvertrag abgeschlossen.
Übertragung von Rechten und Pflichten
Im Tankstellenvertrag der Jet ist in § 18 geregelt, dass die Jet berechtigt ist, den Tankstellenvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf einen Dritten zu überbinden. Für diesen Fall ist aber dem Pächter das Recht eingeräumt worden, den Vertrag fristlos zu kündigen. Umgekehrt steht dem Partner nicht das Recht zu, die Tankstelle ganz oder teilweise an Dritte zu überlassen.
Es wäre also grundsätzlich auch denkbar, dass sozusagen die Tankstelle mit dem Pächter (bzw. dem Tankstellenvertrag) verkauft wird. Der Pächter muss dann entscheiden, ob er den Vertrag kündigt oder nicht. Macht er dies nicht, wird das Recht nach einer gewissen Zeit verloren gegangen sein. Kommt es zu einer solchen Veräußerung muss der Pächter die Entscheidung treffen, ob er unter einem anderen Eigentümer den Vertrag fortsetzen will oder nicht. Ewig zuwarten und „ausprobieren“ wie es mit dem neuen Eigentümer ist, wird er nicht können, sonst wird das Recht auf fristlose Kündigung verwirkt sein. Es bliebe dann nur noch eine „normale“ Kündigung.
Ausgleichsanspruch beim Tankstellenverkauf
Damit es überhaupt einen Ausgleichsanspruch geben kann, muss der Pachtvertrag beendet worden sein.
Gerade im Zusammenhang mit Tankstellenverkäufen kommt es oft zu Kündigungen durch die Mineralölgesellschaft, was äußerst positiv für den Pächter ist. Die Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs ist dann meist einfacher. Umgekehrt könnte auch ein berechtigter Kündigungsgrund für den Pächter vorliegen. In diesem Fall würde auch der Ausgleichsanspruch nicht verloren gehen.
Schwierig ist immer, wenn die Tankstellen komplett geschlossen werden. Hier können mitunter die Unternehmervorteile, die ja Ausgeglichen werden sollen, nicht mehr vorhanden sein. Da die meisten Jet-Tankstellen aber baulich noch recht gut sind, werden die meisten vermutlich fortgeführt werden.
Was tun?
Bei den Jet-Pächters wird es nach den Plänen der Philips 66 mit Sicherheit zu Veränderungen kommen. Schließen Sie unbedingt noch rechtzeitig einen Tankstellen-Rechtsschutz ab. Hier sind oft Wartefristen von 6 Monaten einzuhalten. Relevanter Zeitpunkt ist der Ausspruch der Kündigung. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der notwendigen Streitwertobergrenze. Die Streitwertobergrenze für den Ausgleichsanspruch reicht in der Regel von EUR 300.000 – EUR 500.000 und darf nicht überschritten werden.
Hier geht’s zum Tankstellen-Rechtsschutz.
Der Ausgleichsanspruch für Tankstellenpächter ist ein komplexes Thema, das von vielen Faktoren abhängt. Eine genaue Prüfung und gegebenenfalls rechtliche Beratung sind unerlässlich, um die eigenen Ansprüche zu verstehen und durchzusetzen.
Wenn Sie Fragen zum Ausgleichsanspruch für Tankstellenpächter haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen.